Der Klinikumsvorstand hat die beim Treffen mit
den Assistentensprechern ausgehändigte
Vergleichsrechnung
BAT-O / TV-Länder nun auch im
Intranet veröffentlicht. Natürlich wurden Beispiele gewählt, bei denen der
TV-Länder besonders gut wegkommt (z.B. ist niemand älter als 41 Jahre). Na gut,
das hätte ich auch gemacht. Darüber hinaus gibt es aber 2 Kritikpunkte:
- Im Beispiel D wurde unzulässigerweise der
TV-Länder nicht mit dem BAT-O verglichen, sondern mit dem Vertrag, den das
Klinikum momentan Neueinstellungen anbietet. Dieser Vertrag wurde nur durch
die einseitige Kündigung der 'Zuwendungen' durch das Land Thüringen möglich
und wurde niemals von einer Gewerkschaft verhandelt. Die Höhe des
Weihnachtsgelds und die Ungleichbehandlung von Angestellten im gleichen
Betrieb hätte der Marburger Bund niemals akzeptiert (selbst Verdi nicht, wie
man gerade gesehen hat). Wer einen neuen Tarifvertrag mit Prozentwerten
vergleichen will, muss ihn natürlich mit dem alten vergleichen und das ist der
BAT-O mit den damals von den Tarifparteien vereinbarten Zuwendungen... Nach
Korrektur beträgt der Gehaltszuwachs nur noch 12,3%.
- 'Morbus Möllring': Das Papier
vergleicht den TV-Länder auf Basis 42h-Woche mit dem BAT-O auf Basis
40h-Woche. Auch wenn mir das Rechenmodell schleierhaft bleibt,
mit dem der MB auf eine 42h-Woche hochrechnet - selbst bei bescheidenem
Ansatz (Mehrarbeit nicht mit Überstundenvergütung) reduziert sich der Gehaltszuwachs nun auf A 27,1%, B 5,1%,
C
9,3%* 7,6%, D 8,1%.
Das liest sich nun nicht mehr ganz so glorreich
wie ursprünglich, aber man kann es nicht leugnen: das sind Gehaltserhöhungen.
Zudem scheint, entgegen meinem ersten Eindruck, die Westangleichung der Gehälter
auch für Ärzte vereinbart zu sein, allerdings erst zum spätestmöglichen
Zeitpunkt (31.12.2009).
Neben den anderen Baustellen (keine
Einmalzahlungen, keine Aufschläge auf
Bereitschaftsdienst zu ungünstigen Zeiten, fragwürdige Arbeitszeitregelung)
bleiben für eine Bewertung des TV-Länder noch Fragen offen:
- Gelten die 'Maßnahmen zur Zukunftssicherung'
auch für Mitarbeiter mit befristeten Verträgen? Im TVOeD ist dies nicht der
Fall.
- Wird jeder Kollege nach bestandener
Facharztprüfung im TV-Länder der Kategorie 'Facharzt' zugeordnet? Was bedeutet
'entsprechende Tätigkeit'?
- Wird jeder Kollege, der im Klinikum
Oberarztfunktionen ausübt, auch der Kategorie 'Oberarzt'
zugeordnet, oder sind manche OÄ gleicher als andere?
Was die Tariferhöhung 2008 angeht, gibt es
inzwischen völlig konträre Angaben: gilt nicht für Ärzte (MB),
gilt auch für Ärzte (Verdi).
* Nachtrag: Im Fall C ist m.E.
auch ein sachlicher Fehler: Der Ortszuschlag für verh./1 Kind ist 705,54 €