Kommentar zu dem Artikel
Verständlich, aber nicht solidarisch
in der Ausgabe der TLZ vom 14.06.06
Jena. (tlz)
Stimmt.
"Wir haben den Eindruck, dass es den streikenden Ärzten am Klinikum nur noch darum geht, einen eigenen Tarifvertrag zu bekommen", sagte gestern Dr. Andreas Leichsenring, der Vorsitzende des Personalrats am Klinikum.
Dieser Eindruck ist nur partiell zutreffend.
Tatsächlich geht es sowohl um den Abschluß eines ärztespezifischen
Tarifvertrages, als auch um inhaltliche Forderungen die in dem Abschluß Ver.di
– TdL nicht entsprechend abgebildet sind.
Denn eigentlich seien alle Probleme, die sich durch Tarifvertrag lösen lassen, inzwischen geklärt. Dr. Bernd Sallen, Mitglied des Personalrats, ergänzte: "Es geht doch den Ärzten um bessere Arbeitsbedingungen, günstigere Arbeitszeiten und um mehr Geld.
Um eben diese drei letztgenannten Punkte geht
es. Und diese Punkte sind in dem Tarifvertrag, so wie er die Ärzte betreffen
soll, nicht entsprechend abgebildet.
Das alles ist per Gesetz und nach dem Tarifvertrag geregelt, der zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und Verdi ausgehandelt wurde." Inhaltlich sei somit der andauernde Streik der Ärzte nicht mehr zu verstehen.
Genau dieses Unverständnis den Spezifika
gegenüber führte zu der Auflösung der Verhandlungsgemeinschaft zwischen Ver.di
und dem Marburger Bund (MB) im vergangenen Jahr. Dies wurde von der TdL
insofern akzeptiert, als, bis zum Ver.di Abschluß, mit dem MB verhandelt
wurde.
Derzeit verdient ein Arzt zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn bei 42 Wochenstunden Arbeitszeit 3080,97 Euro pro Monat, im fünften Berufsjahr 3528,04 Euro. Nach dem Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder würde ein Berufsstarter 3200 Euro pro Monat, ein Arzt ab dem fünften Dienstjahr 4000 Euro bekommen. Vereinbart mit Verdi sind also Steigerungen zu den jetzigen Gehältern, die zwischen 3,86 Prozent im ersten und 17,81 Prozent im fünften Berufsjahr liegen.
Der Unterschied zwischen €3528.04 und €4000
beträgt genau genommen 13.38% und nicht 17.81%. Wenn auch die tabellarischen
Beträge korrekt sind, so fehlt doch der Hinweis darauf, daß es sich um
Bruttobeträge handelt.
Gesetzlich geregelt sei zudem eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, die in stark mit Bereitschaftsdiensten belasteten Bereichen mit 54 Stunden ausgeweitet werden kann.
Genau gelesen:
...wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu
66 Stunden vereinbart werden...
"Das Problem ist: Wir haben in der Arbeitsgruppe ´Arbeitszeit Ärzte´ für alle Kliniken ein Modell entwickelt, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Leider ist dieses Modell kaum einem der
ärztlichen Mitarbeiter bekannt geworden. Und anscheinend sind die
diesbezüglichen Aktivitäten mit Verschiebung der Umsetzungsverpflichtung des
AZG pausiert worden. Evtl. wäre hier ein geeigneter Schritt die
Bedarfsermittlung durch Dokumentation ALLER Überstunden.
Aber die Umsetzung scheitert am Widerstand der Ärzte, weil die auf die Einkünfte aus den Bereitschaftsdiensten nicht verzichten wollen", so Sallen.
Den hypothetischen Widerstand gegen eine
Umsetzung auf die rein pecuniäre Ebene zu ziehen ist sicherlich plakativ,
jedoch nicht ausreichend. Eine Umsetzung kann nicht kostenneutral erfolgen.
Sie bedeutet entweder Neueinstellungen oder eine Reduktion des
Leistungsangebotes (verbunden mit Erlösminderung für das Klinikum). Die
einzige kosten- und leistungsneutrale Umsetzung kann durch nicht dokumentierte
Mehrarbeit erfolgen.
Die Bereitschaftsdienste würden mit 95 Prozent der normalen Arbeitszeit vergütet bei höchstens 50 Prozent tatsächlich gearbeiteter Stunden.
So ist eine der beiden
Bereitschaftsdienstgruppen im Vertrag der TdL definiert. Die Arbeitsauslastung
innerhalb der Dienste liegt jedoch häufig über 50%, was eine Umwandlung in
Schichtarbeit mit den entsprechenden Mehraufwendungen für zusätzliches
Personal erforderlich machen würde.
"Jeder Arzt kann es ablehnen, mehr zu arbeiten als das Gesetz es festschreibt. Aber ein Großteil der Ärzte will nicht weniger arbeiten, weil sie keinen Gehaltsverlust in Kauf nehmen möchten.
Wer lange genug am Bereitschaftsdienstsystem
teilgenommen hat, insbesondere in Bereichen mit hoher Dienstauslastung, der
wird den Gehaltsverlust in einer anderen Relation zum Verlust an sozialen
Strukturen sehen.
Zudem haben viele Ärzte Angst, ihren Chefs zu widersprechen und rechnen auch anderweitig geleistete Überstunden nicht ab aus Angst vorm Chef. Das gibt´s natürlich, aber das kann kein Tarifpartner lösen", sagte Sallen.
Wenn dem Personalrat dieses Problem bekannt
ist, um so besser. Eventuell ergäbe sich hier ein Betätigungsfeld für einen
Personalrat, der sich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums
zuständig fühlt?!
Mit einem Tarifvertrag, der zwischen der ärztlichen Standesvertretung Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nur für die Ärzte vereinbart wird, könnte eine Entsolidarisierung im Klinikum einhergehen, fürchtet Leichsenring. Marktwirtschaftlich sei für ihn der Streik der Ärzte verständlich: Es herrsche Ärztemangel und der Marburger Bund stelle 30 Prozent mehr Geld in Aussicht.
Aus dem Obengesagten ergibt sich, daß die
Forderungen der Ärzteschaft nur bei grober Unkenntnis auf die, in anderem
Zusammenhang entstandene, Zahl von 30% reduziert werden kann. Weniger
plakativ, jedoch ebenso wichtig sind Forderungen nach Verbesserung im Bereich
Arbeitszeit.
"Aber jeder, der in dem System ist, weiß: Es ist nicht ganz solidarisch." Denn natürlich sei zu befürchten, dass, wenn rund 700 Ärzte am Klinikum mehr Geld bekommen, rund 3800 nichtärztliche Beschäftigte womöglich Einbußen hinnehmen müssten.
Der Vertrag Ver.di – TdL wurde vor einem Vertrag MB – TdL geschlossen und bleibt bestehen. Ergo müsste das Verhältnis der Einbuße umgekehrt sein, oder sollte Ver.di auch hier schlecht verhandelt haben?