Landesärztekammer Thüringen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Sehr geehrter Herr Kollege Kuhn,
Ihre Darstellung der neuen Arbeitszeitsituation und die Frage der
Weiterbildungszeiten hat dem Vorstand der Landesärztekammer Thüringen in seiner
Sitzung am 23.08.2006 zur Entscheidung vorgelegen.
Dazu teilen wir Ihnen mit, dass grundsätzlich der Weiterbildungszeitbegriff vom
Arbeitszeitbegriff zu trennen ist. Die Rechtsgrundlage für die Weiterbildung
findet sich im Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG) und in der
Weiterbildungsordnung für das Land Thüringen 2005 (WBO). Danach ist die
Weiterbildung grundsätzlich ganztägig und in hauptberuflicher Stellung zu
absolvieren (§ 27 Abs. 3 ThürHeilBG). Dem entspricht § 4 Abs. 5 WBO.
Diese Formulierung: "...Eine ganztägige und in hauptberuflicher Stellung
absolvierte Weiterbildung..." wird mit einer durchschnittlich 40h-Woche
angenommen und damit Arbeitszeiten von 38,5 h - 42 h entsprechend ausgelegt.
Sollte in anderen Bundesländern oder im Öffentlichen Dienst eine 38,5 h - 42 h
Woche vertraglich festgelegt sein, wird diese Wochenstundenzahl anerkannt.
Eine Änderung eines Tarifvertrags kann keine Verlängerung der Weiterbildungszeit
zur Folge haben.
Im Thüringer Ärzteblatt wird eine entsprechende Information erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Dr. med. Chr. Becker
Ärztliche Geschäftsführerin