Kommentar
zur
"Klarstellung" der TdL
Die Tarifeinigung von Potsdam zwischen der TdL
und der Gewerkschaft ver.di und der dbb tarifunion enthält auch Regelungen für
Ärztinnen und Ärzte an einer Universitätsklinik mit überwiegenden Aufgaben in
der Patientenversorgung. Zur Klarstellung der hierzu vom Marburger Bund
veröffentlichten Interpretationen und Berechnungen weist die TdL auf
Folgendes hin:
- Junge Ärztinnen und Ärzte werden durch
die Tarifeinigung von Potsdam deutlich finanziell besser gestellt als bisher.
Auf der Basis einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 42
Stunden erhalten Ärztinnen und Ärzte im ersten Berufsjahr nach der
vereinbarten Entgelttabelle (West) mit 3600 € eine Verbesserung von bis zu
509 €, das sind 16,5 % (heute: 28 Jahre, ledig, 3091 Euro).
(Wenn wir nicht rechnen könnten, wären unsere Patienten
längst tot: Unter Berücksichtigung des eingearbeiteten Weihnachtsgeldes und
der Mehrarbeit (ohne Überstundenzuschlag!) lautet der korrekte Betrag: 41 €)
Für Ärztinnen und Ärzte im zweiten Berufsjahr beträgt die Verbesserung mit
3800 € bis zu 596 €, das sind 18,6 % (heute: 29 Jahre, ledig, 3204 €)
(korrekt: 111 €)
Im dritten Berufsjahr mit 3950 € beträgt die Steigerung bis zu 746 €
(261 €!), das sind 23,3 % (heute: 30 Jahre
ledig 3204 €) bzw. bis zu 639 € (147 €!)
(heute: 30 Jahre verheiratet 3311 €).
Im 4. Jahr: 4200 €; ab dem 5. Jahr 4500 €
Facharzt: Erstes bis drittes Jahr: 4750 €, dann 5150 € ab 7. Jahr 5500 €
(alle Fachärzte?)
Oberarzt: Erstes bis drittes Jahr: 5950 €, dann 6300 €, ab 7. Jahr 6800 €
(alle Oberärzte?)
Eine Übersicht der Tabellen West und Ost ist in der Anlage beigefügt.
Hinzu kommt zum 1. Januar 2008 (Tarifgebiet West) bzw. zum 1. Mai 2008
(Tarifgebiet Ost) eine Erhöhung dieser Entgelte um 2,9% für alle Ärztinnen und
Ärzte. (Das ist sicher angelehnt an das Verfahren der
Mineralölgesellschaften, die Spritpreise im Osten auch erst mit viermonatiger
Verspätung zu erhöhen...)
- Die in den letzten drei Jahren
eingestellten Ärztinnen und Ärzte haben Arbeitsverträge mit 40, 41 bzw. 42
Wochenstunden abgeschlossen. Viele dieser Arbeitsverträge sind ohne
Vereinbarungen zu Weihnachtsgeld und Urlaubgeld
abgeschlossen worden, bei einigen dieser Verträge ist eine niedrigere
Zuwendung bzw. Urlaubsgeld unter der tariflichen Regelung vereinbart worden.
Dies gilt in gleicher Weise auch für viele Ärztinnen und Ärzte ab dem vierten
Jahr und für
Fachärztinnen und Fachärzte, da sie Verträge mit eben solchen Inhalten
anlässlich von Verlängerungen erhalten und unterschrieben haben.
(Dies wurde möglich durch Ausnutzung des
'Kettenvertragsunwesens' und durch einseitige Kündigung von Tarifbestandteilen
durch die Arbeitgeber. Diese Verträge wurden niemals durch eine Gewerkschaft
verhandelt. Ausgangspunkt für Tarifverhandlungen kann nur der letzte
verhandelte Tarifvertrag sein!) Der Marburger Bund nimmt für diesen
Personenkreis nun als Vergleich die Regelungen des BAT von vor dem Jahr 2002.
Das ist eine reine fiktive Betrachtung, die mit den heute realen Entgelten
dieser Ärztinnen und Ärzte in keinem Zusammenhang steht.
(Das ist keineswegs fiktiv und und steht für die Mehrzahl der Ärzte in einem
äußerst realen Zusammenhang mit den Entgelten, s.u.) Auch für den
geringeren Teil jener Ärztinnen und Ärzte, die noch in der Nachwirkung des
alten BAT sind (Ich bestreite, dass sich weniger als 50%
der angestellten Ärzte in der BAT-Nachwirkung befinden. In meiner eigenen
Abteilung sind es sicher über 70%) und die noch volle Zuwendung
erhalten, liegen alle neuen Tabellenwerte deutlich über dem BAT.
(Ich persönlich würde tatsächlich 120 Euro/Monat mehr
erhalten. Dafür soll ich aber 8h/Monat mehr arbeiten. Bruttostundenlohn 15€,
vielen Dank!)
- Nach der Tarifeinigung von Potsdam werden
die Arbeitsverträge der Ärztinnen und Ärzte auf eine wöchentliche Arbeitszeit
von 42 Stunden bei entsprechender Bezahlung umgestellt. Jede Ärztin und jeder
Arzt weiß heute selbst genau, welche Überstunden
unterhalb 42 Wochenstunden bisher regelmäßig bezahlt worden sind und kann sich
daher genau ausrechnen, welche finanzielle Verbesserung die Tarifeinigung
individuell erbringt. (Versteht das jemand? Ist das ein
verstecktes Eingeständnis, dass diese Überstunden bisher nicht ausbezahlt
wurden?) Diese Regelung auf der Basis von 42 Wochenstunden gibt den
Ärztinnen und Ärzten entgegen der bisherigen Situation finanzielle
Planungssicherheit. (Nicht nur finanziell, auch für den
Tagesablauf! Im Westen kommt man nun sicher jeden Tag 40 Minuten später
nach Hause...)
Um die Tarifeinigung dennoch als unzureichend darstellen zu können, vergleicht
der Marburger Bund diese mit den fiktiven BAT-Zahlen 2002 (fiktiv
hochgerechnet mit Entgelterhöhungen), erhöht um einem weiteren fiktiven
Zuschlag von 11 % (teilweise offensichtlich bis 15%). Offensichtlich sollen
damit 3,5 Überstunden mit Zuschlag eingerechnet werden, weil der BAT 2002 38,5
Stunden vorsah. (Was den sonst?) Dabei wird
übersehen, dass alle jungen Ärztinnen und Ärzte sowie jene mit neuen
Verträgen bereits zwischen 40 und 42 Stunden vertraglich arbeiten.
(Die Mehrheit arbeitet weiter unter BAT)
- Die Tarifeinigung enthält für Ärztinnen und
Ärzte zahlreiche und bedeutende Verbesserungen der unmittelbaren
Arbeitsbedingungen, die von ihnen jahrelang gefordert worden sind. Gerade
wegen dieser Arbeitsbedingungen sind viele Ärztinnen und Ärzte mit Protesten
auf die Straße gegangen. Folgende Verbesserungen zur bisherigen Situation sind
in der Tarifeinigung enthalten:
- Deutliche Begrenzung befristeter Verträge: Abkehr von kurzfristigen
Befristungen
und den damit verbundenen Unsicherheiten und Abhängigkeiten;
- Bei Ärzten in der Weiterbildung soll die Erstbefristung für zwei Jahre
erfolgen, die
weitere Befristung bis zum Ende der Weiterbildungszeit;
(Soll-Bestimmung!)
- Objektive Dokumentation der Anwesenheit im Krankenhaus;
(Ohne Kommentar aus dem Vertragstext: "Die
konkrete Anwendung wird durch Pilotprojekte geprüft.")
- Abschaffung überlanger Dienste von mehr als 24 Stunden;
(die waren schon bislang rechtswidrig)
- Übereinstimmung in der Frage eines angemessenen zeitlichen Rahmens für
wissenschaftliche Arbeit;
- Berücksichtigung von Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an einer
anderen Uniklinik bei der Stufenzuordnung in der Entgelttabelle;
(=Aufgabe des untauglichen Versuchs, die Abwanderung von
Fach- und Oberärzten zu behindern)
- Einführung von nur noch zwei Bereitschaftsdienststufen (bisher 4) mit 60%
des Stundenentgelts in Stufe I (0 bis 25 % Arbeitsleistung) und 95% des
Stundenentgelts (bislang waren es 92% [80% der
Überstundenvergütung]) in Stufe II (26 bis 49 % Arbeitsleistung);
(aber kein Verbot der gängigen Praxis, Vollarbeit als
Bereitschaftsdienst zu klassifizieren; weiterhin keine Nacht-, Sonn- und
Feiertagszuschläge)
- Übereinstimmung im Ziel einer Entlastung von bürokratischen,
patientenfernen Aufgaben; (Die Botschaft hör ich
wohl...)
- Möglichkeit ("kann") einer Freistellung zur
Teilnahme an Arztkongressen und Fachtagungen von bis zu 3 Tagen im Jahr bzw. 5
Tage, wenn die Kosten von Dritten erstattet werden;
- Möglichkeit eines Zeitausgleichs in erforderlichem Umfang bei
Sonderfunktionen des Arztes innerhalb der Klinik (z.B.
Transplantationsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter);
(haben die das bislang in der Freizeit gemacht?)
- Zur Tarifpluralität weist die TdL auf
Folgendes hin:
Arbeitgeber und Gewerkschaften haben dazu die Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zu beachten. Die Meinung einzelner
Sachverständiger oder von Rechtsanwälten muss dahinter zurücktreten. Damit im
Zusammenhang stehende
rechtliche Fragen werden von den Gerichten entschieden.
(Darauf wäre ich jetzt nicht gekommen...) Zur Problematik der Tarifpluralität sagt das BAG
eindeutig: "Ein Betrieb – ein Tarifvertrag" (Wir haben
doch noch überhaupt keinen zweiten Tarifvertrag! Das Problem der
Tarifpluralität stellt sich noch gar nicht!) . Und Betrieb ist
nun einmal die Uniklinik als Ganzes bzw. das Land. Soweit ein Tarifvertrag mit
ver.di oder der dbb tarifunion spezielle Regelungen für Ärztinnen und Ärzte
enthält, ist die Rechtsprechung der Gerichte bisher klar.
(Wenn sie klar wäre, hätte die TdL die Streiks längst
durch einstweilige Verfügungen gestoppt...)
Zusammenfassend fordert die TdL den Marburger Bund auf, im Zusammenhang mit
der Tarifeinigung von Potsdam zu einer sachlichen Auseinandersetzung
zurückzukehren. (Glashaus, Steine - ihr wisst schon...)