Newsletter des Marburger Bundes für Ärzte an
Unikliniken
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Marburger Bund hat den Beschluss gefasst (12.06.2006), das Angebot von
Hartmut Möllring, die Verhandlungen für einen arztspezifischen Tarifvertrag
wieder aufzunehmen, anzunehmen.
Anbei der Beschluss im Wortlaut:
Der Marburger Bund (MB) nimmt das Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(TdL) an, abschließende Verhandlungen zu einem Arzt-Tarifvertrag zu führen.
Diese Verhandlungen können noch in dieser Woche aufgenommen und abgeschlossen
werden. Der Marburger Bund erwartet eine kurzfristige Terminabstimmung mit der
TdL.
Die im „Vier-Augen-Gespräch“ am 10.6.2006 vom Minister angebotenen
Vertragselemente können in den Verhandlungen als Grundlage dienen.
Darüber hinaus hat der Marburger Bund Verhandlungsbedarf insbesondere zum
Geltungsbereich des künftigen Arzt-Tarifvertrages und zur Gehaltsmatrix in den
ersten beiden Berufsjahren.
Erklärung:
- Zur Definition des Geltungsbereiches:
Dieser umfasst lediglich Ärztinnen und Ärzte, sowie Zahnärzte und Psychiater,
die überwiegend in der Patientenversorgung tätig sind. Diese Formulierung
erfasst wohl ungewollt nicht die Ärztinnen und Ärzte, die ebenfalls in der
Krankenversorgung, jedoch nicht direkt am Patienten tätig sind (z.B.
Hygieniker, Laborärzte etc…) Darüber hinaus wären auch andere
Fachwissenschaftler der Medizin, die nicht Ärzte sind, aber in der direkten
Patientenversorgung tätig, nicht mit erfasst (z.B. Psychologische
Psychotherapeuten). Die fehlerhafte Formulierung des bekannten Textangebotes
(sowie Zahnärzte und Psychiater) belegt ja, dass diese Wissenschaftler mit
gemeint sind (Psychiater sind Ärzte, von daher bedürfte es nicht ihrer
Erwähnung).
- Zur Verbesserung der Struktur des ärztlichen Dienstes:
Zur Verbesserung der Struktur des ärztlichen Dienstes fordert der Marburger
Bund eine Zulage für die ersten beiden Berufsjahre. Dieses soll vor allem
helfen, den Berufsanfang an einer deutschen Universitätsklinik attraktiv zu
machen und soll der drohenden Abwanderung ins Ausland entgegen wirken.
Ein Beispiel auf der Basis einer Zulage von 100 € monatlich: An den deutschen
Universitätskliniken arbeiten ca. 22.000 Ärztinnen und Ärzte, das entspricht
etwa einem Sechstel der angestellten Ärzte. Ca. 6.000 Ärztinnen und Ärzte
verlassen jedes Jahr die Universitäten und suchen eine (erste) Anstellung als
Arzt. Würde ein Sechstel hiervon an Universitätskliniken anfangen, wären dies
1.000 Ärzte. Bei zwei Berufsjahrgängen reden wir also von einem Volumen von
2.000 Personen x 1.200 € jährlich. Dies entspricht 2.4 Mio. €. Wir reden also
von einer eher marginalen Summe. Was eine große Wirkung bei den
Berufsanfängern entfaltet, entpuppt sich als wenig dramatisch bezogen auf den
Gesamthaushalt der Universitäten. Bei 34 Universitäten wären dies im Mittel
keine 75.000 € jährlich!
Mit freundlichen Grüßen
Athanasios Drougias
Marburger Bund-Bundesverband
Leiter Verbandskommunikation
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