Dürfen wir weiterstreiken?
Stellungnahme von Herrn Karstädt, MB Thüringen, Justitiar
ACHTUNG!
Herr Karstädt hat mich am 24.5.2006 informiert, daß
Nicht-Mitglieder des Marburger Bundes vermutlich
KEIN STREIKRECHT haben! (Hans)
Update 26.5.2006: Herr Karstädt vertritt
inzwischen die Ansicht, daß auch Nicht-Mitglieder streiken können. Er weist
aber darauf hin, daß Nicht-Mitglieder keinen Anspruch auf juristische Beratung
durch den MB haben.
- Notdienstvereinbarung ist mit gleichem
Wortlaut rausgegangen
- Wichtig ist, dass die Assistenten von sich
aus sagen, dass sie streiken.
- Es wäre wichtig, dass die Professoren
namentlich genannt werden, die Repressalien androhen, damit die
entsprechenden Informationen nicht indirekt übertragen werden.
- Der Tarifvertrag von verdi bindet uns
nicht an eine Friedenspflicht, unabhängig von der Urabstimmung.
- Der Marburger Bund ruft zum Streik auf.
Sollte die Uniklinik Jena anderer Meinung sein, so bleibt ihr nur die
Möglichkeit, einen Eilantrag durchzusetzen. Hierfür sind Vorkehrungen
getroffen.
- Sollte der Streik gerichtlich als
rechtswidrig eingestuft werden, durfte der Arbeitnehmer im Vertrauen auf die
Gewerkschaft im guten Glauben an dem Streik teilnehmen.
- Sollte durch die Klinikleitung der
Tarifvertrag auf die Entlohnung angewandt werden, ist auf der MB-Seite
dargestellt (Formulare), wie man dagegen vorgeht.
- Die Aussage Herrn Möllrings, der
verdi-Tarifvertrag gelte im Sinne der Tarifeinheit für alle Ärzte, ist
falsch – das BAG hat hierzu entschieden, dass nicht die Größe der
Gewerkschaft, sondern die Spezialität des Tarifvertrages entscheidet. Daher
bestehen aus Sicht des Marburger Bundes keine Bedenken gegen den Streik.
- Das Streikrecht gilt auch für
Nichtmitglieder.
- Wenn unsere Personalabteilung uns in den
neuen Tarifvertrag überleiten will (Plan ab 1.11.2006) und man widersprechen
will, muss man Mitglied des MB sein, um an der Sammelklage teilzunehmen.
- Ab 1.11.2006 werden alle Mitarbeiter
mit BAT-Verträgen TVÖD haben.
- Kündigung bei befristeten Verträgen nur
außerordentlich. Befristeter Vertrag auf BAT-Basis kann wegen des Wechsels
auf TVÖD nur mglw. durch Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Das heisst,
dass es zunächst erst einmal keine Möglichkeit gibt, den aktuellen Vertrag
zu kündigen.
- Im TVÖD gab es eine Übergangsregelung von
2 Jahren für Altverträge (Besitzstandswahrung). Es ist unklar, ob diese
Regelung auch für den verdi-Vertrag gilt.
- Wer jetzt den MB eintritt, kann mglw. noch
die Vorteile des MB beim Widerspruch der Überführung in den TVÖD nutzen.
- Bis wann muss man widersprechen? Frist von
6 Monaten.